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   LSG Sachsen, 16.04.2018 - L 7 AS 190/18 B ER   

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LSG Sachsen, 16.04.2018 - L 7 AS 190/18 B ER (https://dejure.org/2018,16268)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 16.04.2018 - L 7 AS 190/18 B ER (https://dejure.org/2018,16268)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 16. April 2018 - L 7 AS 190/18 B ER (https://dejure.org/2018,16268)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen; Fehlende Hilfebedürftigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 9 Abs. 1
    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Sachsen, 27.01.2015 - L 7 AS 1195/14
    Auszug aus LSG Sachsen, 16.04.2018 - L 7 AS 190/18
    Der Antragsteller trägt die materielle Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen seiner Hilfebedürftigkeit; demnach ist davon auszugehen, dass er derzeit keinen Anspruch auf vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II hat (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 01.10.2014 - L 7 AS 606/14 B ER; SächsLSG, Beschluss vom 27.01.2015 - L 7 AS 1195/14 B ER).

    Sind infolge der unzureichenden Mitwirkung des Antragstellers die möglichen Ermittlungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschöpft, kann nur eine Entscheidung auf der Grundlage der materiellen Beweislast (Feststellungslast) erfolgen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, juris, RdNr. 20; SächsLSG, Beschluss vom 01.10.2014 - L 7 AS 606/14 B ER; SächsLSG, Beschluss vom 27.01.2015 - L 7 AS 1195/14 B ER).

    Sind infolge der unzureichenden Mitwirkung der Antragsteller die möglichen Ermittlungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschöpft, kann nur eine Entscheidung auf der Grundlage der materiellen Beweislast (Feststellungslast) erfolgen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, juris, Rn. 20; SächsLSG, Beschluss vom 19.04.2016 - L 7 AS 172/16 B ER, Rn. 29 ff.; Beschluss vom 01.10.2014 - L 7 AS 606/14 B ER; Beschluss vom 27.01.2015 - L 7 AS 1195/14 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2013 - L 9 SO 307/13
    Auszug aus LSG Sachsen, 16.04.2018 - L 7 AS 190/18
    Sind infolge der unzureichenden Mitwirkung des Antragstellers die möglichen Ermittlungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschöpft, kann nur eine Entscheidung auf der Grundlage der materiellen Beweislast (Feststellungslast) erfolgen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, juris, RdNr. 20; SächsLSG, Beschluss vom 01.10.2014 - L 7 AS 606/14 B ER; SächsLSG, Beschluss vom 27.01.2015 - L 7 AS 1195/14 B ER).

    Sind infolge der unzureichenden Mitwirkung der Antragsteller die möglichen Ermittlungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschöpft, kann nur eine Entscheidung auf der Grundlage der materiellen Beweislast (Feststellungslast) erfolgen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, juris, Rn. 20; SächsLSG, Beschluss vom 19.04.2016 - L 7 AS 172/16 B ER, Rn. 29 ff.; Beschluss vom 01.10.2014 - L 7 AS 606/14 B ER; Beschluss vom 27.01.2015 - L 7 AS 1195/14 B ER).

  • LSG Sachsen, 19.04.2016 - L 7 AS 172/16
    Auszug aus LSG Sachsen, 16.04.2018 - L 7 AS 190/18
    Das SächsLSG hat mit Beschluss vom 19.04.2016 - L 7 AS 172/16 B ER, Rn. 29 ff. entschieden:.

    Sind infolge der unzureichenden Mitwirkung der Antragsteller die möglichen Ermittlungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschöpft, kann nur eine Entscheidung auf der Grundlage der materiellen Beweislast (Feststellungslast) erfolgen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, juris, Rn. 20; SächsLSG, Beschluss vom 19.04.2016 - L 7 AS 172/16 B ER, Rn. 29 ff.; Beschluss vom 01.10.2014 - L 7 AS 606/14 B ER; Beschluss vom 27.01.2015 - L 7 AS 1195/14 B ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2018 - L 13 AS 126/18
    Dabei ist ergänzend zu berücksichtigen, dass bei Ausschöpfung der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren allein möglichen Ermittlungsmaßnahmen infolge einer unzureichenden Mitwirkung des Antragstellers, der die materielle Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen seiner Hilfebedürftigkeit trägt, eine Entscheidung nur auf der Grundlage einer materiellen Beweislast erfolgen kann (so auch Sächsisches LSG, Beschluss vom 16. April 2018 - L 7 AS 190/18 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2020 - L 15 AS 200/20
    Dabei ist ergänzend zu berücksichtigen, dass bei Ausschöpfung der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren allein möglichen Ermittlungsmaßnahmen infolge einer unzureichenden Mitwirkung des Antragstellers, der die materielle Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen seiner Hilfebedürftigkeit trägt, eine Entscheidung nur auf der Grundlage einer materiellen Beweislast erfolgen kann (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 16. April 2018 - L 7 AS 190/18 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.12.2018 - L 13 AS 204/18
    Dabei ist ergänzend zu berücksichtigen, dass bei Ausschöpfung der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren allein möglichen Ermittlungsmaßnahmen infolge einer unzureichenden Mitwirkung des Antragstellers, der die materielle Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen seiner Hilfebedürftigkeit trägt, eine Entscheidung nur auf der Grundlage einer materiellen Beweislast erfolgen kann (so auch Sächsisches LSG, Beschluss vom 16. April 2018 - L 7 AS 190/18 B ER).
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